AGB . ContactCenter Andreas Kolos

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Call ContactCenter Andreas Kolos

§ 1 Geltung und Bedingungen

  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Call ContactCenter Andreas Kolos erfolgen ausschließlich auf­grund dieser Geschäftsbedin­gungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun­gen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenom­men. Gegenbestätigungen von Auftragnehmern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Call ContactCenter An­dreas Kolos schriftlich bestätigt werden.
  3. Der Auftragnehmer wickelt die ihm erteilten Aufträge auf dienstver­traglicher Basis ab.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluß und Mitwirkungspflicht

  1. Die Angebote der Firma Call ContactCenter Andreas Kolos sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Be­stellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fern­schriftlichen Bestätigung der Firma Call ContactCenter Andreas Kolos. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenab­reden.
  2. Der Auftrag zur Erarbeitung einer TM-Aktion (Beratung, Durchspra­che und Planung sowie die Ausarbeitung einer Gesprächskarte und eines Gesprächsleitfadens) ist geson­dert zu erteilen und zu berechnen.
  3. Nach Auftragsbearbeitung durch die Firma Call Con­tactCenter An­dreas Kolos erhält der Auftraggeber ein Nut­zungsrecht an den Arbeitser­gebnissen, das zunächst nicht ausschließlich ist und von der Firma Call ContactCenter An­dreas Kolos frei widerrufen werden kann. Erst mit voll­ständi­ger Honorarzahlung des Auftraggebers wird ihm das aus­schließli­che Nutzungsrecht eingeräumt.
  4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
    Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen, Unterlagen, technische Werkzeuge und Medien vorliegen oder erstellt werden. Er ist auch verpflichtet, die Firma Call ContactCenter über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, in Kenntnis zu setzen. Kommt der Auftraggeber trotz dreifacher Ermahnung zur Mitwirkung seinen Pflichten nicht nach, hat der Auftragnehmer das Recht zur Kündigung des Vertrages bzw. Auftrages.
    Die Firma Call ContactCenter Andreas Kolos hat das Recht, die bis Dato erbrachten Leistungen regulär in Rechnung zu stellen. Die nicht mehr zu erbringenden Leistungen werden mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50%, sowie evtl. einem Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abge­rechnet.

§ 3 Preise

Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Call ContactCenter Andreas Kolos an die in ihren Angeboten enthal­tenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Call ContactCenter Andreas Kolos genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetz­lichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Zahlung

  1. Soweit nichts anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma Call ContactCenter Andreas Kolos sofort nach Rech­nungsstellung ohne Ab­zug zahlbar. Mit Auftragserteilung werden 30%, mit Beginn der Kampagne 50%, nachdem 2/3 des Auftragsvolumens abgearbeitet ist 10% und die restlichen 10% nach Übergabe des Abschlussberichtes in Rechnung gestellt.
  1. Die Firma Call ContactCenter Andreas Kolos ist berechtigt, trotz anders­lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zu­nächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind be­reits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer be­rechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Call Contact­Center Andreas Kolos über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  3. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma Call ContactCen­ter Andreas Kolos berechtigt, von dem betreffen­den Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsban­ken berechneten Zinssat­zes für offene Kontokorrentkredite oder in Höhe von 2% über dem jeweili­gen Diskont­satz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatz­steuer zu berechnen.

§ 5 Entscheidergespräche

Die erbrachten Entscheidergespräche werden auch dann in Rechnung gestellt, wenn nach vier Versuchen der Entscheider nicht erreicht werden konnte oder die Entscheidung des Entscheiders über dritte mitgeteilt wird oder falls die Adresse oder Telefonnummer nicht mehr aktuell ist.

§ 6 Gewährleistung

Der Auftraggeber muss der Firma Call ContactCenter Andreas Kolos Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mittei­len. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma Call ContactCenter Andreas Kolos unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

§ 7 Geheimhaltung

Die Firma Call ContactCenter Andreas Kolos verpflichtet sich zur vertrau­lichen Behandlung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Auftragge­ber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Perso­nen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heran­zieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behand­lung besteht auch über die Dauer der Zusammenar­beit hinaus.

§ 8 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma Call Contact­Center Andreas Kolos als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrich­tungsgehilfen ausge­schlossen, soweit nicht vorsätzliches grob fahrlässi­ges Han­deln vorliegt.
  2. Es obliegt dem Auftraggeber, die von uns vorgeschlagenen Werbe­maßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheiten der Branche daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbe­denklich sind. Wir übernehmen insoweit keine Haftung. Keine Haftung übernehmen wir außerdem für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder Zulässigkeit von Texten und Ge­staltungen. Unsere Haftung beschränkt sich hier auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druck­vorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen ver­stößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt uns der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann während einer Aktion von beiden Seiten zu jeder Zeit mit einer Frist von 10 Werktagen gekündigt werden. Der Auftrag­nehmer behält sich bei eventuellem Zah­lungsverzug den soforti­gen Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 10 Rücktrittsvereinbarung / Stornierungen

Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Projektumfanges erfolgt, werden die bis zur Kündigung erbrachte Leistungen voll abgerechnet. Die nicht mehr zu erbringenden Leistungen werden mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraran­sprüche, sowie evtl. einem Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abge­rechnet.  Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Startter­mins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallho­norare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt ge­planten Telefona­genten € 500,00 und Projektleiter/-assistenten € 980,00 täglich.

§ 11 Konkurrenzverbot

Die Mitarbeiter(innen) im Telefonservice dürfen bis 12 Monate nach Be­endigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftragge­ber als Arbeit­nehmer(innen) oder freie Mitarbeiter(innen) ange­stellt oder direkt beauf­tragt werden. Der Auftragnehmer ist be­rechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventio­nalstrafe von € 20.000,00 zu berechnen.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg.

Call ContactCenter · Andreas Kolos · Bergstraße 29 · D-97783 Karsbach · Telefon: +49 (0) 6021 420 77 30

E-Mail: a.kolos@contact-center.de